Breaking News: Bundestag beschliesst verbindliche Frauenquote für Vorstände

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat die Einführung einer Frauenquote In den Vorständen von Deutschlands börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen gilt künftig eine verbindliche Frauenquote. Dies hat in der heutigen Sitzung der Deutsche Bundestag mit den STimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die Bundestagsfraktionen der AfD und der F.D.P. stimmten gegen das Gesetz, welches besagt, dass künftig bei mehr als drei Vorständen mindestens eine Frau darunter zu sein hat. Linke und Grüne enthielten sich. 

Vertreter der deutschen Unternehmerverbände warnten im Vorfeld, dass eine verbindliche Frauenquote für Vorstände gerade angesichts der aktuellen Situation eine zu große Herausforderung sei. Befürworterin Christine Lambrecht (SPD) sagte hingegen, mit dem Gesetz werde endlich „eine gläserne Decke“ für Frauen in vielen Unternehmen durchbrochen.

„Nutzt die Chance“, sagte die Bundesfrauenministerin in der Debatte im Deutschen Bundestag, an die hochqualifizierten Frauen mit entsprechenden Karriereambitionen gerichtet. Dennoch stehe nun viel weitere Arbeit an, da beispielsweise die faire Bezahlung von Frauen und Männern noch lange nicht erreicht sei. Auch hier müsse der Grundsatz gelten, dass die Qualifikation und nicht das Geschlecht entscheide.

Die F.D.P. Bundestagsfraktion stimmte gegen die Frauenquote auch in den Vorständen, da eine solche Quote nicht den dringend nötigen Kulturwandel in den Unternehmen schaffe. „Ein echter und nachhaltiger Kulturwandel gelingt nur miteinander“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Freien Demokraten, Nicole Bauer.

Nach dem nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz soll es eine feste Mindestquote für Frauen von 33 % ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Unternehmensvorständen von börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen geben. Außerdem gilt ab dem Jahr 2025 bei Neubesetzung eine feste Mindestquote für Frauen in Höhe von 40 % für die Vorstände der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen, wenn ihr Vorstand aus vier oder mehr Personen besteht.

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